Glossar

Versorgungsordnung: das Regelwerk der betrieblichen Altersversorgung

Eine Versorgungsordnung ist das schriftliche Regelwerk des Arbeitgebers zur bAV: wer anspruchsberechtigt ist, welcher Durchführungsweg gilt, welche Leistungen zugesagt sind.

Eine Versorgungsordnung ist das schriftliche Regelwerk eines Arbeitgebers, das die Bedingungen seiner betrieblichen Altersvorsorge einheitlich festlegt: wer anspruchsberechtigt ist, welcher Durchführungsweg gilt, wie hoch Beiträge und Zuschüsse sind und welche Leistungen zugesagt werden.

Was sie im Betrieb bewirkt

Die Versorgungsordnung ist das zentrale Steuerungsdokument einer arbeitgeberfinanzierten oder per Entgeltumwandlung getragenen bAV. Sie verhindert Einzelfall-Willkür: Wenn festgelegt ist, ab welcher Betriebszugehörigkeit welche Zusage gilt und wie hoch der Zuschuss ausfällt, muss nicht bei jedem neuen Mitarbeiter neu verhandelt werden — und es entsteht kein Gleichbehandlungsproblem, weil vergleichbare Fälle vergleichbar behandelt werden.

Sie dokumentiert außerdem den arbeitgeberseitigen Zuschuss. Das ist relevant, weil § 1a Abs. 1a BetrAVG 15 Prozent des umgewandelten Entgelts verlangt, soweit der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge einspart — und weil diese Pflicht für Altvereinbarungen von vor 2019 nach § 26a BetrAVG seit dem 1. Januar 2022 gilt. Ohne ein Regelwerk, in dem das steht, lässt sich Jahre später kaum belegen, was zugesagt war.

Das Gesetz verlangt keine Urkunde mit diesem Namen. In der Praxis ist sie aber der Unterschied zwischen einer prüfbaren Regelung und einer Sammlung von Einzelabsprachen, die niemand mehr rekonstruieren kann.

Warum sie in aiyomo der Anker ist

In aiyomo ist die Versorgungsordnung nicht ein hochgeladenes PDF, sondern das Objekt, an dem die Belegschaft hängt: Mitarbeiterkunden des Firmenkunden, ihre Entgeltumwandlung und die Veränderungen über die Zeit. Strukturierte Mitarbeiter-Ereignisse — Eintritt, Austritt, Elternzeit, Gehaltsänderung — werden gegen dieses Regelwerk verarbeitet, und der Export für die Lohnbuchhaltung entsteht daraus.

Der praktische Effekt: Statt zu fragen „was haben wir damals mit diesem Arbeitgeber vereinbart?” ist der Zustand jederzeit ablesbar. Details unter bAV-Software mit Arbeitgeberportal und, aus Sicht des Firmenkundengeschäfts, unter bAV-Verwaltung für Firmenkundenmakler.

Quellen

§ 1a BetrAVG · § 26a BetrAVG — amtlicher Volltext, geprüft am 29.07.2026

Verwandte Begriffe

Betriebliche Altersvorsorge (bAV) · DATEV-Lohnbrücke · Magic-Link-Portal · alle Begriffe im Glossar

FAQ

Ist eine Versorgungsordnung gesetzlich vorgeschrieben?

Nicht unter diesem Namen. Das Betriebsrentengesetz verlangt keine Versorgungsordnung als Urkunde. Praktisch ist sie aber die Voraussetzung dafür, eine bAV gleichbehandelnd, nachvollziehbar und über Jahre prüfbar zu führen — und im Streitfall der Beleg dafür, was zugesagt war.

Wer erstellt die Versorgungsordnung?

Sie ist ein Dokument des Arbeitgebers; erarbeitet wird sie in der Praxis meist mit dem betreuenden Maklerbetrieb und, wo nötig, arbeitsrechtlicher Beratung. Eine Software kann sie abbilden, versionieren und die Belegschaft daran hängen — verfassen und verantworten muss sie der Arbeitgeber.

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