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Glossar Maklersoftware: die Begriffe der Branche erklärt

Glossar zur Maklersoftware: bAV, Versorgungsordnung, Bewertungseinheit, Eurostufe, DATEV-Lohnbrücke, §34d, Courtage-Split, Bestandsübertragung und Schrems II erklärt.

Dieses Glossar zur Maklersoftware erklärt die Begriffe, die im Makleralltag vorausgesetzt werden — von der Bewertungseinheit über die Versorgungsordnung bis zur HV-Nummer. Jeder Begriff hat eine eigene Seite mit Definition, Einordnung und Verweisen; hier steht die Übersicht mit dem Kern in einem Satz. Wer lieber bei den Funktionen einsteigt, findet unter Funktionen und Themen den Überblick, und wer wissen will, in welcher Reihenfolge man ein solches Tool sinnvoll einführt, unter Einstiegspfad.

Maklerverwaltungsprogramm

Die zentrale Branchensoftware eines Maklerbetriebs für Kunden, Verträge, Schäden und Courtagen, ausgelegt auf den standardisierten Datenaustausch mit den Versicherern. → Maklerverwaltungsprogramm (MVP) vollständig erklärt

Betriebliche Altersvorsorge (bAV)

Die vom Arbeitgeber zugesagte Versorgungsleistung nach dem Betriebsrentengesetz — mit Anspruch der Arbeitnehmer auf Entgeltumwandlung und 15 Prozent Arbeitgeberzuschuss. → Betriebliche Altersvorsorge vollständig erklärt

Versorgungsordnung

Das schriftliche Regelwerk des Arbeitgebers zu seiner bAV: wer anspruchsberechtigt ist, welcher Durchführungsweg gilt, welche Leistungen zugesagt sind. → Versorgungsordnung vollständig erklärt

Bewertungseinheit (BE)

Die Recheneinheit, mit der das Gewicht eines vermittelten Vertrags für Vergütung und Vertriebsplanung normiert wird — produktneutral und in Euro umrechenbar. → Bewertungseinheit vollständig erklärt

Eurostufe

Der Umrechnungswert, der einer Bewertungseinheit einen konkreten Euro-Betrag zuordnet und aus einem BE-Ziel eine Umsatzerwartung macht. → Eurostufe vollständig erklärt

DATEV-Lohnbrücke

Die Übergabe der Entgeltumwandlungsdaten aus der bAV-Verwaltung an die Lohnbuchhaltung — als strukturierter Export, nicht als automatische Buchung. → DATEV-Lohnbrücke vollständig erklärt

§ 34d-Vermittler

Der nach § 34d der Gewerbeordnung erlaubnispflichtige Versicherungsvermittler: Erlaubnis der IHK, Sachkundeprüfung, Registereintrag, 15 Stunden Weiterbildung im Jahr. → § 34d-Vermittler vollständig erklärt

Courtage / Courtage-Split

Die Vergütung des Maklers vom Versicherer — und die Regel, wie sie zwischen Betrieb, Berater oder kooperierenden Vermittlern aufgeteilt wird. → Courtage und Courtage-Split vollständig erklärt

Bestandsübertragung

Die Übertragung der Betreuung eines bestehenden Versicherungsbestands auf einen anderen Vermittler, mit der in der Regel die Bestandscourtage wechselt. → Bestandsübertragung vollständig erklärt

Betreuer-/HV-Nummer

Die vom Versicherer vergebene Kennung eines Vermittlers, über die Verträge einem Betreuer und dessen Courtage zugeordnet werden. → Betreuer- und HV-Nummer vollständig erklärt

Ein scope-beschränkter, jederzeit widerrufbarer Zugang für Externe über einen sicheren Link — ohne Registrierung und ohne eigenes Konto im System. → Magic-Link-Portal vollständig erklärt

Schrems II

Das EuGH-Urteil vom 16. Juli 2020 (C-311/18): Privacy Shield ungültig, Standardvertragsklauseln gültig, aber mit Prüfpflicht und Zusatzmaßnahmen bei Drittlandübermittlungen. → Schrems II vollständig erklärt

FAQ

Warum hat jeder Begriff eine eigene Seite?

Weil eine Suche nach „was ist eine Bewertungseinheit” genau diese Antwort sucht — nicht eine Sammelseite mit zwölf Antworten, auf der man erst scrollen muss. Dazu kommt der maschinenlesbare Teil: Ein Begriff lässt sich als solcher nur auszeichnen, wenn Definition und Adresse eindeutig zusammengehören. Diese Übersicht bleibt als Einstieg, die Tiefe liegt auf den Einzelseiten.

Fehlt ein Begriff?

Möglich — das Glossar deckt die Begriffe ab, die in aiyomo eine Rolle spielen, nicht die gesamte Versicherungsterminologie. Wenn Ihnen etwas fehlt, das in Ihrem Betrieb wichtig ist, schreiben Sie uns über die Kontaktseite; wir nehmen es auf.

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