Maklerverwaltungsprogramm
Ein Maklerverwaltungsprogramm (MVP) ist die zentrale Branchensoftware eines Versicherungsmaklerbetriebs, in der Kunden, Verträge, Schäden, Courtagen und die Kommunikation gebündelt verwaltet werden. Es bildet den Betriebsablauf eines §34d-Vermittlers von der Kundenanlage über den Vertragsbestand bis zur Provisionsabrechnung digital ab.
Klassische MVP-Systeme im deutschen Markt sind auf Bestands- und Courtageverwaltung sowie auf den standardisierten Datenaustausch mit Versicherern (etwa über BiPRO-Normen und GDV-Datensätze) ausgerichtet. In der Praxis arbeiten viele Maklerbetriebe mit mehreren Insellösungen parallel: ein MVP für den Bestand, getrennte Tools für E-Mail, Telefonie, Aufgaben und bAV. aiyomo verfolgt den Ansatz, diese Funktionen auf einem einzigen Datenstamm zu vereinen (CRM, Kommunikation, Telefonie, Vertriebssteuerung, bAV-Arbeitgeberportal, Organisation) und synchronisiert den Kundenstamm per CRM-Auto-Sync mit einem führenden Verwaltungssystem (Odoo bzw. einem bestehenden Maklerverwaltungsprogramm). Leitgedanke ist die Konsolidierung: ein Tool für den ganzen Maklerbetrieb statt vieler nicht verbundener Einzelsysteme.
Siehe auch: betreuer-hv-nummer, courtage-courtage-split, bestandsuebertragung
Betriebliche Altersvorsorge (bAV)
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist die vom Arbeitgeber organisierte Zusage einer Versorgungsleistung an Arbeitnehmer für Alter, Invalidität oder Hinterbliebene. Rechtlicher Rahmen ist das Betriebsrentengesetz (BetrAVG); seit 2002 besteht ein Anspruch der Arbeitnehmer auf Entgeltumwandlung.
Die bAV kennt fünf Durchführungswege (Direktzusage, Unterstützungskasse, Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktversicherung). Für Maklerbetriebe ist die bAV beratungsintensiv, weil sie arbeitsrechtliche, steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Fragen verbindet und über Jahre laufend betreut werden muss: Ein- und Austritte von Mitarbeitern, Entgeltumwandlungsbeträge, Elternzeit oder Übertragungen müssen sauber dokumentiert und an die Lohnbuchhaltung gemeldet werden. aiyomo bildet die bAV nicht nur als CRM-Kategorie ab, sondern als eigene Fachanwendung mit Arbeitgeberportal: Versorgungsordnung, Mitarbeiter-Event-Typen (nach Anbieterangabe 14 Typen), DATEV-Lohnbrücke für Entgeltumwandlungsdaten, ein Crossselling-Pflichtcheck und externe Portal-Rollen mit Feld-Klassifikation (nach Anbieterangabe 5 Rollen). So wird die laufende bAV-Betreuung für den Maklerbetrieb und den Arbeitgeber strukturiert statt per E-Mail und Excel verwaltet.
Siehe auch: versorgungsordnung, datev-lohnbruecke, maklerverwaltungsprogramm
Versorgungsordnung
Eine Versorgungsordnung ist das schriftliche Regelwerk eines Arbeitgebers, das die Bedingungen seiner betrieblichen Altersvorsorge einheitlich festlegt: wer anspruchsberechtigt ist, welcher Durchführungsweg gilt, wie hoch Beiträge und Zuschüsse sind und welche Leistungen zugesagt werden. Sie schafft eine transparente, gleichbehandelnde Grundlage für die bAV im Unternehmen.
Die Versorgungsordnung ist das zentrale Steuerungsdokument einer arbeitgeberfinanzierten oder per Entgeltumwandlung getragenen bAV. Sie verhindert Einzelfall-Willkür, dokumentiert den arbeitgeberseitigen Zuschuss (gesetzlich seit 2019 bzw. 2022 verpflichtend bei Entgeltumwandlung) und ist für die rechtssichere Verwaltung über Jahre hinweg maßgeblich. In aiyomo ist die Versorgungsordnung das Fundament der bAV-Fachanwendung: Sie definiert, welche Regeln auf neue und bestehende Mitarbeiter angewandt werden, und bildet den Rahmen, in dem Mitarbeiter-Events (Eintritt, Austritt, Änderungen) und die DATEV-Lohnbrücke konsistent verarbeitet werden. Für den §34d-Maklerbetrieb bedeutet das eine nachvollziehbare, prüfbare Betreuung der Firmenkunden statt verstreuter Einzelvereinbarungen.
Siehe auch: betriebliche-altersvorsorge-bav, datev-lohnbruecke
Bewertungseinheit (BE)
Die Bewertungseinheit (BE) ist eine in der Versicherungsvermittlung gebräuchliche Recheneinheit, mit der das Gewicht eines vermittelten Vertrags für die Vergütung und die Vertriebsplanung normiert wird. Über einen Umrechnungsfaktor lässt sich eine BE in einen Euro-Wert überführen, sodass unterschiedliche Produkte und Sparten vergleichbar geplant und gesteuert werden können.
BE dienen dazu, ungleichartige Geschäfte (etwa eine Lebensversicherung, eine Sachversicherung und eine bAV) auf einer gemeinsamen Skala planbar zu machen, unabhängig von der konkreten Courtagestruktur des jeweiligen Produkts. In aiyomo ist die BE die Leitgröße der Umsatzplanung: Wochen- und BE-Ziele, der Antrags-Lebenszyklus (offen, zugesagt, gebucht) und die Euro-Umrechnung werden über BE gesteuert; die Eurostufe ordnet einer BE einen konkreten Geldwert zu. Damit kann ein Maklerbetrieb Vertriebsziele setzen und den Fortschritt messen, ohne jede Sparte einzeln umrechnen zu müssen.
Siehe auch: eurostufe, courtage-courtage-split
Eurostufe
Die Eurostufe ist der Umrechnungswert, der einer Bewertungseinheit (BE) einen konkreten Euro-Betrag zuordnet. Sie übersetzt die abstrakte Planungsgröße BE in eine monetäre Größe und macht so aus einem BE-Ziel eine konkrete Umsatzerwartung.
Während die BE die produktneutrale Planungseinheit ist, beziffert die Eurostufe ihren Geldwert und kann je nach Vergütungsmodell oder Planungsperiode unterschiedlich angesetzt werden. In aiyomo arbeiten BE und Eurostufe zusammen: Die Umsatzplanung erfolgt in BE, die Eurostufe rechnet sie in Euro um, sodass Wochenziele, Forecast und Soll-Ist-Abgleich sowohl in Einheiten als auch in Geld dargestellt werden können. Für den Maklerbetrieb entsteht so eine durchgängige Vertriebssteuerung von der Zielsetzung bis zum gebuchten Geschäft.
Siehe auch: bewertungseinheit-be, courtage-courtage-split
DATEV-Lohnbrücke
Die DATEV-Lohnbrücke ist die Schnittstelle, über die Entgeltumwandlungsdaten aus der bAV-Verwaltung strukturiert an die Lohnbuchhaltung (DATEV-Umfeld) übergeben werden. Sie stellt sicher, dass Beträge und Änderungen aus der betrieblichen Altersvorsorge korrekt in die Entgeltabrechnung der Mitarbeiter einfließen.
Die Entgeltumwandlung berührt unmittelbar die Lohnabrechnung: Umgewandelte Beträge mindern das sozialversicherungs- und steuerpflichtige Entgelt, und jede Änderung (Neueintritt, Beitragsanpassung, Austritt) muss zeitnah in der Lohnbuchhaltung ankommen. Die DATEV-Lohnbrücke in aiyomo überträgt diese Entgeltumwandlungsdaten aus dem bAV-Arbeitgeberportal an die Lohnbuchhaltung und reduziert damit manuelle Doppelerfassung und Übertragungsfehler zwischen Makler, Arbeitgeber und Steuerberater. Ergänzend kann ein Steuerberater per scope-beschränktem Magic-Link-Portal lesenden Zugriff etwa auf die DATEV-Export-Historie erhalten, ohne ein eigenes Benutzerkonto im System zu benötigen.
Siehe auch: betriebliche-altersvorsorge-bav, versorgungsordnung, magic-link-portal
§34d-Vermittler
Ein §34d-Vermittler ist ein nach §34d der Gewerbeordnung (GewO) erlaubnispflichtiger Versicherungsvermittler. Wer gewerbsmäßig den Abschluss von Versicherungsverträgen vermitteln will, bedarf nach §34d Abs. 1 GewO der Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK).
§34d GewO unterscheidet insbesondere zwischen dem Versicherungsvertreter, der von einem oder mehreren Versicherungsunternehmen beauftragt ist, und dem Versicherungsmakler, der die Vermittlung oder den Abschluss von Versicherungsverträgen für den Auftraggeber (Kunden) übernimmt, ohne von einem Versicherungsunternehmen beauftragt zu sein. Die Erlaubnis wird von der IHK erteilt; Vermittler werden im Vermittlerregister geführt. Diese Erlaubnispflicht prägt die Branche, für die aiyomo gebaut ist: Der Betreiber SAMD Solutions GmbH stellt das Tool reinen B2B-Beratungsunternehmen der Versicherungs-, Vorsorge- und §34d-Vermittlungsbranche bereit; auch Helge Micheel, stellv. CEO und Leiter IT, ist selbst §34d-Makler. Die haftungssensible, regulierte Natur dieser Tätigkeit ist der Grund für die durchgängige Audit- und Freigabelogik in aiyomo: Die KI bereitet Aktionen vor, der Mensch gibt sie frei.
Siehe auch: maklerverwaltungsprogramm, courtage-courtage-split, schrems-ii
Courtage / Courtage-Split
Courtage ist die Vergütung, die ein Versicherungsmakler für die Vermittlung eines Vertrags vom Versicherer erhält. Der Courtage-Split regelt, wie diese Vergütung zwischen mehreren Beteiligten aufgeteilt wird, etwa zwischen Betrieb und vermittelndem Berater oder zwischen kooperierenden Vermittlern.
Courtagen können als Abschluss- und als laufende Bestandscourtage anfallen und sind für Maklerbetriebe die zentrale Ertragsgröße. Der Courtage-Split ist überall dort nötig, wo mehrere Personen oder Einheiten an einem Geschäft beteiligt sind und die Vergütung nach vereinbarten Quoten verteilt werden muss. aiyomo bildet Courtage- und Provisions-Splits im Vertriebsmodul ab und verbindet sie mit der Umsatzplanung in BE und Eurostufe sowie mit dem Antrags-Lebenszyklus (offen, zugesagt, gebucht). So lässt sich nachvollziehen, welcher Anteil welchem Beteiligten zusteht, ohne die Aufteilung außerhalb des Systems pflegen zu müssen.
Siehe auch: bewertungseinheit-be, eurostufe, paragraf-34d-vermittler
Bestandsübertragung
Eine Bestandsübertragung ist die Übertragung der Betreuung eines bestehenden Versicherungsbestands von einem Vermittler auf einen anderen. Mit ihr wechselt die Zuständigkeit für die laufende Betreuung und in der Regel der Anspruch auf die Bestandscourtage zum neuen Betreuer.
Bestandsübertragungen treten beim Maklerwechsel, bei Bestandskäufen oder bei Nachfolgeregelungen auf. Operativ heißt das: Ein vorhandener Vertragsbestand muss sauber in das System des übernehmenden Maklerbetriebs überführt und korrekt zugeordnet werden, damit Betreuung und Vergütung lückenlos weiterlaufen. In aiyomo erfolgt der Bestands-Import über die Betreuer- bzw. HV-Nummer, sodass Verträge dem richtigen Betreuer und Datenstamm zugeordnet werden. Damit wird die Übernahme eines Bestands an die bestehende CRM- und Vertriebsstruktur angebunden, statt ihn isoliert nachzupflegen.
Siehe auch: betreuer-hv-nummer, courtage-courtage-split, maklerverwaltungsprogramm
Betreuer-/HV-Nummer
Die Betreuer- bzw. HV-Nummer (Hauptvermittler-Nummer) ist die vom Versicherer vergebene Kennung, die einen Vermittler eindeutig identifiziert und über die Verträge einem Betreuer und seiner Courtage zugeordnet werden. Sie ist der Schlüssel, mit dem Bestand, Betreuung und Vergütung verknüpft sind.
Über die Betreuer-/HV-Nummer ordnen Versicherer vermittelte Verträge demjenigen zu, der sie betreut und vergütet bekommt; sie ist damit für Bestandsführung, Courtageabrechnung und Bestandsübertragung zentral. In aiyomo dient die Betreuer-/HV-Nummer als Ankerpunkt beim Bestands-Import: Verträge werden anhand dieser Nummer dem korrekten Betreuer und dem einheitlichen Datenstamm zugeordnet. So bleibt nachvollziehbar, wer welchen Bestand betreut, und die Anbindung an Courtage-Splits und Vertriebsplanung bleibt konsistent.
Siehe auch: bestandsuebertragung, courtage-courtage-split, maklerverwaltungsprogramm
Magic-Link-Portal
Ein Magic-Link-Portal ist ein scope-beschränkter, jederzeit widerrufbarer Zugang, über den ein externer Beteiligter (etwa ein Steuerberater oder Arbeitgeber) auf genau definierte Inhalte zugreift, ohne ein eigenes Benutzerkonto anzulegen. Der Zugang erfolgt über einen sicheren Link statt über Registrierung und eigenes Passwort.
Magic-Link-Portale lösen ein typisches Problem der Zusammenarbeit mit Externen: Diese sollen kontrolliert auf bestimmte Daten zugreifen können, ohne dass für sie ein vollwertiges Konto mit breiten Rechten eingerichtet wird. In aiyomo sind diese Portale scope-beschränkt (nur die freigegebenen Inhalte sind sichtbar) und widerrufbar; ein Beispiel ist der lesende Zugriff eines Steuerberaters auf die DATEV-Export-Historie. Damit lässt sich Zusammenarbeit gezielt öffnen und wieder schließen, was zur haftungssensiblen Ausrichtung des Tools passt. Ergänzt wird dies durch ein feingranulares Rechtemodell (RBAC) für interne Nutzer (nach Anbieterangabe rund 40 Rechte) sowie Anmeldung per OAuth, Passkey und 2FA.
Siehe auch: datev-lohnbruecke, schrems-ii, betriebliche-altersvorsorge-bav
Schrems II
Schrems II ist das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 16. Juli 2020 in der Rechtssache C-311/18. Der EuGH erklärte den EU-US-Datenschutzschild (Privacy Shield) für ungültig und bestätigte die Standardvertragsklauseln (SCC) grundsätzlich, verlangte bei Drittlandübermittlungen jedoch eine Einzelfallprüfung des Schutzniveaus und gegebenenfalls zusätzliche Schutzmaßnahmen.
Der EuGH beanstandete, dass der Zugriff US-amerikanischer Behörden auf personenbezogene Daten kein der EU gleichwertiges Schutzniveau gewährleistet; eine bloße vertragliche Zusicherung genügt daher nicht, wenn das Recht des Empfängerlandes solche Zugriffe ermöglicht. Für Software, die personenbezogene Daten in Drittländer übermittelt oder externe US-Dienste nutzt, folgt daraus die Pflicht, das Schutzniveau zu prüfen und technisch-organisatorische Zusatzmaßnahmen zu treffen. aiyomo setzt dies als Code im Pfad zu einem US-Sprachmodell um: Bevor Klardaten an ein US-LLM gehen, werden sie zweischichtig pseudonymisiert, sodass das externe Modell sie nicht im Klartext sieht; für die externe KI-Stimme existiert ein Kill-Switch, ergänzt um Retention- und Anonymisierungs-Jobs. Diese Aussage bezieht sich ausdrücklich auf den US-LLM-Pfad. Andere Funktionen wie Inbox, Telefonie oder Dokumentversand senden naturgemäß Klardaten nach außen; dies erfolgt verschlüsselt und auf Basis der Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO durch die SAMD Solutions GmbH. Das ISMS von aiyomo ist an ISO 27001 orientiert und dokumentiert, jedoch nicht zertifiziert.
Siehe auch: paragraf-34d-vermittler, magic-link-portal, datev-lohnbruecke