Glossar

Bewertungseinheit (BE): die Recheneinheit der Vertriebsplanung

Die Bewertungseinheit (BE) normiert das Gewicht eines vermittelten Vertrags für Vergütung und Vertriebsplanung — über einen Faktor lässt sie sich in Euro umrechnen.

Die Bewertungseinheit (BE) ist eine in der Versicherungsvermittlung gebräuchliche Recheneinheit, mit der das Gewicht eines vermittelten Vertrags für die Vergütung und die Vertriebsplanung normiert wird. Über einen Umrechnungsfaktor lässt sich eine BE in einen Euro-Wert überführen.

Wozu eine eigene Einheit gut ist

Ein Maklerbetrieb vermittelt ungleichartige Geschäfte: eine Lebensversicherung, eine Sachversicherung, eine bAV-Zusage. Deren Courtagestrukturen sind völlig verschieden — die eine zahlt einmalig auf die Beitragssumme, die andere laufend auf den Jahresbeitrag. Wer solche Vorgänge in einer gemeinsamen Euro-Pipeline plant, vergleicht Dinge, die nicht vergleichbar sind.

Die BE löst das, indem sie eine produktneutrale Skala einzieht. Ein Vorgang wird in BE bewertet, unabhängig davon, wie die Vergütung im Detail zustande kommt. Damit lassen sich Wochen- und Jahresziele setzen, Berater vergleichen und Fortschritt messen, ohne jede Sparte einzeln umzurechnen.

Der Euro-Wert entsteht daraus abgeleitet: über die Eurostufe, die einer BE einen konkreten Betrag zuordnet.

Warum die Richtung wichtig ist

Viele CRM-Systeme gehen den umgekehrten Weg: Sie planen in Euro und lassen den Betrieb seine BE-Logik daneben in Excel führen. Das erzeugt zwei Wahrheiten und einen monatlichen Abgleich.

In aiyomo ist die BE die Leitgröße: Sie planen in Bewertungseinheiten, legen die Eurostufe fest, und die Euro-Auswertung entsteht ableitend. Dazu kommt der Antrags-Lebenszyklus — offen, zugesagt, gebucht —, der offene Erwartungen von gesicherten Buchungen trennt, statt beides in einer Zahl zu vermischen. Wie das zusammenspielt, steht unter Umsatzplanung in BE; die Auswertungen darauf unter Reporting und KPIs.

Verwandte Begriffe

Eurostufe · Courtage und Courtage-Split · Betreuer- und HV-Nummer · alle Begriffe im Glossar

FAQ

Ist die Bewertungseinheit ein gesetzlich definierter Begriff?

Nein. Die BE ist eine Branchenkonvention aus der Vertriebspraxis, kein Rechtsbegriff. Wie viele BE ein Vorgang wert ist und welchen Euro-Betrag eine BE hat, legt jeder Betrieb beziehungsweise jede Vergütungsvereinbarung selbst fest — deshalb ist die Eurostufe in aiyomo ein einstellbarer Wert und keine fest verdrahtete Zahl.

Warum nicht einfach in Euro planen?

Weil Euro-Beträge aus verschiedenen Sparten nicht dasselbe bedeuten und die Vergütung oft erst später feststeht. Wer in BE plant, kann früh steuern und die Euro-Sicht daraus ableiten. Umgekehrt braucht man für jede Sparte eine eigene Umrechnung — genau die Nebentabelle, die man vermeiden wollte.

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