Courtage ist die Vergütung, die ein Versicherungsmakler für die Vermittlung eines Vertrags vom Versicherer erhält. Der Courtage-Split regelt, wie diese Vergütung zwischen mehreren Beteiligten aufgeteilt wird — etwa zwischen Betrieb und vermittelndem Berater oder zwischen kooperierenden Vermittlern.
Abschluss- und Bestandscourtage
Courtagen fallen typischerweise in zwei Formen an: als Abschlusscourtage beim Zustandekommen des Vertrags und als laufende Bestandscourtage für die weitere Betreuung. Für Maklerbetriebe ist das die zentrale Ertragsgröße — und der Grund, warum die Zuordnung eines Vertrags zu einem Betreuer über die Betreuer- beziehungsweise HV-Nummer so wichtig ist: Sie entscheidet, wem die Vergütung zusteht.
Wo der Split gebraucht wird
Überall dort, wo mehrere Personen oder Einheiten an einem Geschäft beteiligt sind: ein Berater vermittelt, der Betrieb trägt die Struktur; ein Spezialist wird für eine Sparte hinzugezogen; zwei Vermittler kooperieren; ein Zuträger hat den Kontakt gebracht. Ohne festgelegte Quoten entstehen Diskussionen im Nachhinein — mit ihnen ist die Aufteilung Teil des Vorgangs.
aiyomo bildet Courtage- und Provisions-Splits im Vertriebsmodul ab und verbindet sie mit der Planung in Bewertungseinheiten und Eurostufe sowie mit dem Antrags-Lebenszyklus von offen über zugesagt bis gebucht. Beteiligte, die nicht im Betrieb angestellt sind, lassen sich als externe Beteiligte hinterlegen und wiederverwenden. So ist nachvollziehbar, welcher Anteil wem zusteht, ohne die Aufteilung außerhalb des Systems zu pflegen.
Wichtig zur Einordnung: Die vollständige Courtageabrechnung — also der Abgleich der Abrechnungen der Versicherer — bleibt typischerweise Aufgabe des klassischen Maklerverwaltungsprogramms. aiyomo plant und verteilt, es rechnet nicht mit den Gesellschaften ab.
Verwandte Begriffe
Bewertungseinheit (BE) · Eurostufe · Betreuer- und HV-Nummer · Bestandsübertragung · alle Begriffe im Glossar
FAQ
Rechnet aiyomo Courtagen mit den Versicherern ab?
Nein. Die vollständige Courtageabrechnung mit den Gesellschaften bleibt typischerweise beim klassischen Maklerverwaltungsprogramm — genauso wie der GDV- beziehungsweise BiPRO-Datenabruf. aiyomo bildet die Planung und die Aufteilung ab: Splits, Beteiligte, Zuordnung zum Betreuer und die Verzahnung mit der Umsatzplanung.
Können externe Beteiligte an einem Split hängen?
Ja. Beteiligte, die keinen Zugang zum System haben — etwa kooperierende Vermittler —, lassen sich als wiederverwendbare externe Beteiligte hinterlegen und einem Split zuordnen. Sie erhalten dadurch keinen Zugriff auf Daten, sondern sind nur Bezugsgröße der Aufteilung.